Ab welchem monat wird elterngeld gezahlt


Das Elterngeld ist eine Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Jungen Familien gibt es Zeit für Verantwortung und macht es Müttern und Vätern einfacher, ganz oder auf einen Teil ihrer Erwerbstätigkeit vorübergehend zu verzichten. Grundsätzlich kann das Basiselterngeld für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden. Auch für Frühgeburten können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Basismonate zustehen. Das Basiselterngeld wird anhand des Einkommens vor der Geburt berechnet und beträgt mindestens Euro und maximal 1. Erwerbseinkommen, das in der Bezugszeit bezogen wird, reduziert die Höhe des Elterngeldes. Antworten auf häufige Fragen zum Basiselterngeld finden Sie im unteren Bereich. Anstatt einem Monat Basiselterngeld können 2 Monate Elterngeld Plus bezogen werden. Elterngeld Plus kann somit für maximal 24 Monate gegebenenfalls 28 Monate bezogen werden. Eltern können insbesondere dann von der längeren Bezugszeit des Elterngeldes Plus profitieren, wenn Sie während des Elterngeldbezuges einer Erwerbstätigkeit nachgehen. ab welchem monat wird elterngeld gezahlt

Ab welchem Monat wird Elterngeld gezahlt?

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Elterngeldbeginn: Monat der Geburt Das Elterngeld ist eine Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Jungen Familien gibt es Zeit für Verantwortung und macht es Müttern und Vätern einfacher, ganz oder auf einen Teil ihrer Erwerbstätigkeit vorübergehend zu verzichten.
Wann bekommt man Elterngeld? Monatsfristen im Überblick Zur Datenschutzerklärung. Im Sinne der Barrierefreiheit wird auf der Website eine Vorlesefunktion angeboten.
Elterngeldzahlung: Monatserwartung ab Geburt Die Aufteilung der möglichen Bezugsmonate unter den Eltern sollte gut durchdacht sein. Wer sich hier nicht gut genug auskennt, verliert durch eine unüberlegte Aufteilung seiner Elterngeld Bezugsmonate bares Geld.

Elterngeldbeginn: Monat der Geburt

Die Aufteilung der möglichen Bezugsmonate unter den Eltern sollte gut durchdacht sein. Wer sich hier nicht gut genug auskennt, verliert durch eine unüberlegte Aufteilung seiner Elterngeld Bezugsmonate bares Geld. Beide Elternteile haben zusammen einen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Zusätzlich haben sie Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge Partnermonate , wenn mindestens ein Elternteil für mindestens 2 Lebensmonate des Kindes auf einen Teil seines bisherigen Erwerbseinkommens verzichtet. Maximal können von einem Elternteil 12 Monatsbeträge, von beiden Elternteilen zusammen 14 Monatsbeträge Elterngeld beantragt werden. Eine Beantragung von weniger als 2 Monatsbeträgen Elterngeld ist nicht möglich. Für adoptierte oder mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommene Kinder kann Elterngeld ab dem Tag der Haushaltsaufnahme für die Dauer von bis zu 14 Monaten, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes bezogen werden. Ihre jeweils gewünschten Bezugsmonate können die Eltern frei auf die ersten 14 Lebensmonate ihres Kindes aufteilen.

Wann bekommt man Elterngeld? Monatsfristen im Überblick

Frau Müller beantragt Elterngeld für den 1. Lebensmonat Ihrer Tochter Sophia. Sie hat vor, zwei Jahre in Elternzeit zu bleiben und möchte die verlängerte Auszahlungsoption in Anspruch nehmen. Da ihr Kind einige Tage vor dem errechneten Entbindungstermin zur Welt kam, verlängert sich ihre Mutterschutzfrist nach der Geburt bis in den dritten Lebensmonat ihres Kindes hinein. Auf Grund dessen gelten die ersten drei Lebensmonate von Sophia automatisch als von der Mutter für Elterngeld verbraucht. Elterngeld bekommt Frau Müller für den 1. Lebensmonat nicht ausgezahlt, für den 3. Lebensmonat anteilig für die Tage berechnet, in denen sie weder Mutterschaftsgeld noch Arbeitgeberzuschuss erhält. Ab dem 4. Lebensmonat steht ihr das volle Elterngeld zu. Daher kann sie sich die ihr zustehenden Monatsbeträge vom 4. Lebensmonat ihres Kindes auch halbiert auszahlen lassen. Lebensmonat ausbezahlt. Nach dem Ende ihrer Bezugsmonate entscheidet sich Frau Müller, wieder stundenweise zu arbeiten. Ihr Verdienst, den sie nach dem Ende des Lebensmonats ihrer Tochter erhält, hat keinen Einfluss auf das ihr zustehende Elterngeld und die Weiterzahlung der halbierten Elterngeldbeträge bis zum Lebensmonat ihres Kindes.