Abgabe feststellungserklärung grundsteuer sachsen


Eine Zusammenfassung zu häufig gestellten Fragen und Antworten finden Sie hier. Häufig gestellte Fragen und Antworten als PDF herunterladen. Wer seine Grundsteuererklärung abgegeben und von seinem zuständigen Finanzamt den Bescheid zum Grundsteuerwert erhalten hat, findet hier Erläuterungen anhand eines Muster-Bescheides. Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse , etwa Veränderungen am Grundstück, Gebäude oder der Nutzung, müssen beim Finanzamt angezeigt werden. Das gilt z. Diese Änderungen sind nur dann anzuzeigen, wenn sie nach dem 1. Januar eingetreten sind, da die Verhältnisse zum 1. Januar bereits mit der von allen Eigentümern und Eigentümerinnen abzugebenden Feststellungserklärung erklärt werden. Die Frist für die Abgabe der Anzeige beträgt einen Monat und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben. Durch koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom Februar BStBl I S. Januar und 1. Januar bis zum Dezember verlängert. abgabe feststellungserklärung grundsteuer sachsen

Abgabe Feststellungserklärung Grundsteuer Sachsen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Andernfalls können Sie ein Benutzerkonto unter www. Falls Sie Hilfe bei der Registrierung auf »Mein ELSTER« benötigen, unterstützt das Finanzamt gern Vor-Ort-Registrierung ; weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des jeweiligen Finanzamtes unter der Rubrik »Servicezentrum« vorherige telefonische Anmeldung ist erforderlich. Alternativ können Sie Angebote kommerzieller Hersteller nutzen, deren Produkte die elektronische Übermittlung der Erklärung über die so genannte ERiC-Schnittstelle Elster Rich Client ermöglicht. Hinweis: ELSTER unterstützt Sie bei vielen Fragen — auch der Frage nach den auszufüllenden Formularen — mittels einer Hilfefunktion Ausfüllhilfe. Zudem stellen wir Ausfüllanleitungen für die Abgabe der Feststellungserklärung in ELSTER zur Verfügung. In dem Fall können Sie sich an das für Ihren Grundbesitz zuständige sächsische Finanzamt wenden, um amtliche Vordrucke in Papierform zu erhalten. Alternativ stehen Ihnen in Härtefällen hier ausfüllbare pdf-Dokumente zur Verfügung. Diese sind elektronisch auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und im Original bzw.

Grundsteuer Sachsen: Wichtige Informationen zur Feststellungserklärung Abgabe Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts kurz: Feststellungserklärung war zwischen dem 1. Juli und dem
So erstellen Sie die Feststellungserklärung für die Grundsteuer in Sachsen Bitte aktivieren sie dies in Ihrem Browser. Nachdem Ende Januar die Frist zur neuen Grundsteuererklärung abgelaufen ist, warten die Finanzämter in Sachsen weiter auf tausende säumige Eigentümer.

Grundsteuer Sachsen: Wichtige Informationen zur Feststellungserklärung Abgabe

Ende Januar ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Wenn Sie die Erklärung noch nicht abgegeben haben, sind Sie auch nach Ablauf der Frist weiterhin zur Abgabe verpflichtet; geben Sie daher Ihre Feststellungserklärung bitte umgehend ab. Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt. Alle Grundsteuereinnahmen bleiben direkt vor Ort. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen. Erst wenn alle Grundsteuermessbeträge für die Grundstücke in unserer Steuerverwaltung vorliegen, kann der Stadtrat im Jahr über den Grundsteuerhebesatz ab entscheiden. Ohne Mitwirken der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer durch fristgerechte Abgabe der Feststellungserklärung, kann eine sachgerechte Debatte über die örtlichen Hebesätze nicht stattfinden. Wir bitten daher um Ihre Mithilfe. Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www. Auch das Grundsteuerportal Geodatenportal zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.

So erstellen Sie die Feststellungserklärung für die Grundsteuer in Sachsen

Den säumigen Eigentümern droht laut Finanzministerium pro Grundstück und Monat ein Verspätungszuschlag von 25 Euro. Ob dieser eingefordert werde, liege im Ermessen der zuständigen kommunalen Finanzämter. Nach Aussage des Ministeriumssprechers sind die Finanzämter im Freistaat aber bisher sehr kulant. Forderungen könne es bisher höchstens in Einzelfällen gegeben haben. Wie Herold sagte, können die Finanzämter in begründeten Einzelfällen die Abgabefrist auch verlängern. Zudem konnten Eigentümer von sehr umfangreichem Grundbesitz einen Antrag stellen, dass sie die Erklärungen für die einzelnen Grundstücke über den Januar hinaus zeitlich gestaffelt abgeben dürfen. Das sei beispielsweise bei Wohnungsgenossenschaften oder Kirchgemeinden möglich, deren Grundbesitz oft aus vielen kleinen und verstreuten Flächen besteht. Auch der Staatsbetrieb Sachsenforst, der mehrere zehntausend Waldgrundstücke für den Freistaat verwaltet, könne diese Regelung in Anspruch nehmen. Etwa ein Drittel der grundsteuerpflichtigen Sachsen hat bislang noch keine Grundsteuererklärung abgegeben.